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Finanzbuchhaltung

Die ProGeSo GmbH betreut die lfd. Buchhaltung einer Vielzahl von sozialen Einrichtungen (Heime, ambulante Dienste, Kindertagesstätten, gemeinnützige Vereine, Selbsthilfeinitiativen, Privatschulen usw.). In der Regel übernimmt ProGeSo die Sortierung, Vorkontierung und Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle und übergibt die Daten am Jahresende einem Steuerberater/einer Steuerberaterin der/die dann den Jahresabschluss erstellt bzw. testiert und die Erklärungen gegenüber der Finanzverwaltung vornimmt.

Im Rahmen der Softwareanwendung wird derzeit für die Finanz- und Anlagenbuchhaltung das Programm „Lexware“ genutzt. Die Zurverfügungstellung der Auswertungen als Excel- bzw. PDF-Format sind selbstverständlich. Der Datenexporte im Sinne der GDPdU (digitale Betriebsprüfung) werden sichergestellt. 

In der Regel wird der Kontenrahmen SKR45 nach der Pflegebuchführungsverordnung angewandt. Jederzeit ist aber auch die Nutzung anderer Kontenrahmen möglich.

Übersicht Dienstleistungsmodul Finanzbuchhaltung:

Monatliche Verarbeitung der Belege bestehend aus:
·         Kassenabrechnungen der Einrichtungen
·         Ausgangsrechnungen
·         Girokonten
·         Sonstige Buchungsbelege (Lohn und Gehalt)

Geschäftsvorfälle verarbeiten:
·         ordnen
·         vorkontieren (Kostenstelle, Kostenart, Kostenträger)
·         verbuchen

Rückgabe der Belege mit folgenden Bestandteilen:

·         Kontobewegungen (je Konto mit Bewegung)
·         Saldenliste
·         Betriebswirtschaftliche Auswertung je Kostenstelle
·         Bei Bedarf (Budgetüberwachungsliste)
·         Lfd. Beratung zur Finanzbuchhaltung

Jährliche Aufgaben:

  • Erstellung von Verwendungsnachweisen
  • Führung der Anlagenbuchhhaltung mit Vorausschau und Bewertung des Anlagevermögens nach Ihren Vorgaben
    Übergabe der abgestimmten Saldenlisten an Steuerberater/Steuerberaterin (Datenaustausch)

Sie haben Bedarf?

Ich unterstütze Sie gerne bei Ihrer Finanzbuchhaltung